Muster und Vordrucke

Die Muster und Vordrucke stehen bei der Realisierung der sogenannten „Kunst am Bau“ in Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Die Muster E 6_A 1 bis E 6_A 5 sind Anlagen zum Abschnitt E6 der „Richtlinien für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz“ (RLBau). 
Da die Verfahrensauflagen im Wesentlichen für beide Förderungsarten (Landesbau und Zuwendungsbau) gleich sind, können die Muster auch für die künstlerische Ausgestaltung der vom Land geförderten Hochbauten gemäß der Verwaltungsvorschrift 631 des Ministeriums der Finanzen (VV 631) verwendet werden.
Sie sollten in diesem Fall projektspezifisch angepasst werden, wie z.B. Änderung des Titels, Zuständigkeiten etc..

Das Ministerium der Finanzen übernimmt keinesfalls eine Haftung auf Rechtmäßigkeit und/oder Vollständigkeit der für das jeweilige Verfahren ausgefüllten Unterlagen.