Schritt 2 | Wahl des Auslobungsverfahrens

Die Wahl des Auslobungsverfahrens hängt von der Aufgabenstellung und von den zur Verfügung stehenden Mitteln
(siehe E6 Ziffer 5 und VV 631 Ziffer 3.2) ab.

Grundsätzlich gibt es den Unterschied zwischen einem Wettbewerbsverfahren und einer direkten Beauftragung.

Letztere, die sogenannte „Freihändige“ oder „direkte“ Vergabe“ ist eine Ausnahme und soll nur bei sehr kleinen Auftragssummen zur Anwendung kommen.

Den Regelfall stellt daher der Kunstwettbewerb dar. Dieser kann prinzipiell offen (unbeschränkt) oder nichtoffen (beschränkt) sein. Er wird möglichst in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW durchgeführt.

Das Ziel ist immer, die für die Bauaufgabe beste künstlerische Lösung zu finden.

Außerdem sollten die Verfahrenskosten, also die Vergütung der externen Teilnehmenden und der Bearbeitungsaufwand des Auslobers, in einem angemessenen Verhältnis zur ausgelobten Summe für das Kunstwerk stehen. Mehrstufige Verfahren sind aufwändiger als einstufige.
Es gibt Aufgabenstellungen, die sich sehr gut für offene Verfahren eignen, weil sie fast selbsterklärend sind. Andere sind so komplex, dass sie nur nach längerer Einarbeitungszeit mit der Möglichkeit zu Rückfragen bewältigt werden können. 

Die richtige Wahl des Auslobungsverfahrens trägt maßgeblich dazu bei, dass die geeigneten Bearbeiterinnen für die Aufgabe gefunden werden.

Ein offener Wettbewerb bedeutet im Wesentlichen, dass die Aufgabenstellung veröffentlicht und von allen bearbeitet wird, die sich dafür interessieren (und die Teilnahmebedingungen erfüllen).

Die Teilnehmenden laden sich die Aufgabenstellung herunter oder lassen sie sich nach der öffentlichen Ankündigung zusenden und reichen nach der vereinbarten Bearbeitungsfrist ihre Entwürfe anonymisiert ein.
Weil es sich meist um einen großen Teilnehmerkreis handelt, werden die Lösungsansätze nicht vergütet.

Sie werden im Rahmen einer Vorprüfung gesichtet, ggf. zusätzlich anonymisiert und schließlich im Preisgericht beurteilt.
Das Preisgericht wählt einen oder mehrere Preisträger aus, meist erhält die erste Preisträgerin den Auftrag. 
Die Auswahlentscheidung soll in einem Protokoll dokumentiert werden.

Ein Vorteil des offenen Wettbewerbes ist der sehr große angesprochene Teilnehmerkreis und die daraus resultierende Fülle an Ideen, aus denen der Auslober wählen kann. Auch ist das Verfahren sehr transparent, was die Auswahl der Teilnehmenden angeht.

Es ist sehr gut geeignet für klar umrissene Aufgaben, wie zum Beispiel die Gestaltung einer bestimmten Wandfläche. 
Die Aufgabenstellung muss selbsterklärend sein und so strukturiert vorbereitet, dass der Aufwand für die Teilnehmenden überschaubar bleibt und auch eine große Menge an eingereichten Arbeiten gerecht beurteilt werden kann.
Erfahrungsgemäß erleichtert die Vorbereitung von einem bis maximal drei Blättern im DIN-A 3 oder A 4-Format, auf denen die Aufgabe dargestellt ist und die von den Teilnehmenden mit ihrem Lösungsansatz wieder zurückgeschickt werden, dem Preisgericht die Aufgabe.

Die Größe des angesprochenen Teilnehmerkreises verhindert eine Vergütung der Beiträge. Daher kann ein Nachteil des offenen Wettbewerbs sein, dass Teilnehmende nicht ausreichend Zeit in die Bearbeitung investieren. Es gibt viele professionelle Kunstschaffende, die sich an offenen Verfahren nicht beteiligen. 

Für komplexe oder nicht klar definierte Themenstellungen ist das Verfahren nicht geeignet.

Die einzelnen Schritte sind wie folgt:

Offener Wettbewerb 
Verfahrensschritte
BeteiligteDauer

Veröffentlichung der Aufgabe im Internet,
ggf. in Fachpresse   

Auslober oder Beauftragtermind. 2 Wochen, ggf. länger
Bearbeitungsfrist

Künstler/innen Kunsthandwerker/innen  

mind. 8 Wochen, ggf. länger

Vorprüfung

Auslober oder Beauftragter

ca. 2 Wochen

PreisgerichtPreisrichter/innen

mehrere Stunden

Meldung an www.kunstundbau.rlp.deAuslober oder Beauftragter

 

Bei einem zweiphasigen offenen Wettbewerb wählt das Preisgericht mehrere Ideenskizzen aus, die in der zweiten, dann beschränkten, Phase detaillierter zu bearbeiten sind. Die Teilnehmenden der zweiten Phase erhalten eine pauschalierte Vergütung. Sie bleiben für das Preisgericht anonym, in einer zweiten Sitzung wählt das Preisgericht die Arbeit aus, die für die Realisierung am besten geeignet ist.

Bei beschränkten oder nichtoffenen Verfahren wird nur eine begrenzte Auswahl an Künstlerinnen und Künstlern zur Teilnahme zugelassen.
Es sollten mindestens drei sein, die Höchstzahl richtet sich nach der Komplexität der Aufgabe, mehr als zwölf Entwürfe sind in einer Sitzung kaum differenziert zu bewerten. Eine Anzahl von 7 bis 10 hat sich für mittelgroße bis große Vorhaben bewährt. 

Für die Auswahl der Teilnehmenden sollen vom Auslober unabhängige Fachleute, d.h. Kunstsachverständige oder Künstlerinnen bzw. Kunsthandwerker beratend hinzugezogen werden.
Die Auswahlentscheidung soll in einem Protokoll dokumentiert werden.
Die Stellungnahme des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK RLP) (und bei Beteiligung von Kunsthandwerkern/innen des Bündnis Kunsthandwerk (BKrlp) zur Einladungsliste ist einzuholen, es empfiehlt sich, den oder die Berufsverbände bei der Gestaltung der Auswahlliste und ggf. im Auswahlgremium einzubeziehen.

Die Auswahl der Teilnehmenden im Wettbewerb kann im Rahmen eines vorgeschalteten offenen Bewerberverfahren siehe a geschehen, aber auch über eine Einladungsliste siehe b.

Das offene Bewerberverfahren ist transparent und objektiv, aber auch aufwändiger in der Durchführung.
Die Teilnahmevoraussetzungen sollen nichtdiskriminierend sein, d.h. eine Einschränkung wie z.B. Alter (Verfahren für junge Künstler) oder Wohnsitz („Rheinland-Pfalz-Bezug“) kann ein Beschwerdegrund sein und empfiehlt sich daher nicht.

Bei einer Einladungsliste muss die Auswahl nachvollziehbar begründet sein.

In jedem Fall bleiben die Teilnehmenden vor dem Preisgericht anonym, außer bei kommunikativen Verfahren.

Der Auslober veröffentlicht seine Absicht, einen Wettbewerb durchzuführen und stellt dazu die Teilnahmebedingungen, die Auswahlkriterien und eine definierte Aufgabenbeschreibung in geeigneten Medien vor, wie z.B. der Webseite www.KunstundBau.rlp.de, in der Webseite des BBK RLP, zusätzlich ggf. auf kommunalen Webseiten oder in Fachzeitschriften.
Es ist dabei darauf zu achten, dass die Auslobung einen größeren Teilnehmerkreis erreicht. 

Mit der Veröffentlichung soll eine angemessene Bewerbungsfrist und die einzureichenden Unterlagen (z.B. Referenzen über realisierte Projekte, Lebenslauf, Ausstellungsverzeichnis oder andere) bekannt gegeben werden.

Die Bewerberinnen senden die geforderten Unterlagen an die angegebene Adresse. Die Auswahl erfolgt unter Federführung der Ausloberin unter Einbeziehung von kunstsachverständigen Beratern anhand nichtdiskriminierender, angemessener und eindeutiger Kriterien. 
Die Ergänzung der Auswahlliste mit eingeladenen Künstler/innen ist möglich, diese müssen die Auswahlkriterien ebenfalls erfüllen, und die Ergänzung muss in der Auslobung angekündigt werden.

Die einzelnen Schritte sind wie folgt:

Beschränkter Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerberverfahren
Verfahrensschritte

BeteiligteDauer
Veröffentlichung einer Kurzbeschreibung der Aufgabe und der geforderten Unterlagen im Internet und ggf. FachzeitpresseAuslober oder Beauftragtermind. 2 Wochen
Bewerbungsfrist Künstler/innen, Kunsthandwerker/innenmind. 2 Wochen
VorprüfungAuslober oder Beauftragterca. 2 Wochen,
mind. 2 Tage
Auswahlgremiummind. drei vom Auslober benannte Personen, in der Mehrzahl fachkundig mehrere Stunden
½ – 1 Tag
Versand der AuslobungsunterlagenAuslober oder Beauftragter 
BearbeitungsfristKünstler/innen, Kunsthandwerker/innenmind. 8 Wochen
KolloquiumWettbewerbsteilnehmende, Auslober, Architekt/in, Nutzer, ggf. Preisrichter/innen nach ca. 2 Wochen Bearbeitungsfrist
VorprüfungAuslober oder Beauftragterca. 2 Wochen
PreisgerichtPreisrichter/innenmehrere Stunden
Meldung an www.kunstundbau.rlp.deAuslober oder Beauftragter 

Insbesondere bei kleineren Vorhaben oder bei einem besonders spezialisierten Anforderungsprofil kann der Auslober die Teilnehmenden am Wettbewerb über eine Einladungsliste direkt bestimmen.
Da dieses Auswahlverfahren nicht in gleicher Weise öffentlich ist wie das offene Bewerberverfahren, ist im besonderen Maße auf die Einhaltung von eindeutigen und angemessenen Auswahlkriterien und deren Dokumentation, sowie der Anhörung des betroffenen Berufsverbandes zu achten. 

Eine Beratung durch unabhängige Fachleute mit der Qualifikation des Teilnehmerkreises wird dringend empfohlen.

Beschränkter Wettbewerb mit Künstlerliste
Verfahrensschritte
BeteiligteDauer
Erstellung der KünstlerlisteAuslober, ggf. Fachberater/innenmind. 2 Wochen
AnhörungBBK RLP bzw. BKrlp2 Wochen
Verschickung der AuslobungsunterlagenAuslober oder Beauftragter 
BearbeitungsfristKünstler/innen, Kunsthandwerker/innenmind. 8 Wochen
KolloquiumWettbewerbsteilnehmer/innen, Auslober, Architekt/in, Nutzer, ggf. Preisrichter/innen nach ca. 2 Wochen Bearbeitungsfrist 
VorprüfungAuslober oder Beauftragterca. 2 Wochen
PreisgerichtPreisrichter/innenmehrere Stunden
Meldung an www.kunstundbau.rlp.de  

Wenn eine Aufgabe oder ihre Ziele es notwendig machen, dass ein Meinungsaustausch mit den Beteiligten eine schrittweise Annäherung der Lösungsansätze ermöglicht, kann der Auslober ausnahmsweise einen beschränkten Wettbewerb (mit oder ohne Bewerbungsverfahren) als kommunikatives Verfahren wählen. Hier stellen zum Beispiel die Teilnehmer in einem Zwischenschritt ihre Lösungsansätze vor. Wichtig ist, dass alle Teilnehmer auf dem gleichen Informationsstand gehalten werden.

Die Anonymität kann ausnahmsweise zur Präsentation der Lösungsansätze als Zwischen- oder Endergebnis aufgehoben werden.

In Ausnahmefällen ist die Beschaffung von Kunstwerken im Ankaufverfahren möglich. In diesem Verfahren werden Kunstschaffende aufgefordert, eigene Werke nach zuvor definierten Kriterien vorzustellen. Aus diesen Vorschlägen wählt das Preisgericht das Werk oder die Werke aus, die zum Ankauf empfohlen werden.

Eine direkte Beauftragung eines Künstlers durch den Auslober ist laut RLBau E6 nur für Auftragssummen bis maximal 25.000€ möglich, die VV 631 lässt eine freihändige Vergabe bis Auftragssummen von rd. 40.000€ zu.
Auch hier sind die Auswahlkriterien und die Beteiligung unabhängiger Fachberaterinnen sowie die Beteiligung des oder der Berufsverbände sorgfältig zu dokumentieren. Im Vorfeld der Beauftragung sollte über die Sichtung von Werksverzeichnissen oder im Rahmen von Atelierbesuchen mehrerer möglicher Personen geprüft werden, wer für die Beauftragung in Frage kommt.