Schritt 1 | Zielbestimmung

Das Ergebnis eines künstlerischen Prozesses hängt vor allem von der Qualität der Aufgabenstellung und der Kompetenz der Künstlerinnen und Künstler ab.
Diese beiden Faktoren können vom Auslober entscheidend beeinflusst werden.

Die Formulierung der Aufgabenstellung steht ganz am Anfang des Prozesses und liegt zunächst alleine beim Auslober.
Er kann und sollte sich hierbei von Kunstsachverständigen beraten lassen. Je mehr Gedanken sich die Ausloberin im Vorfeld macht, desto eher wird das Ergebnis ihren Anforderungen entsprechen.

Alle Arten von Kunst sind denkbar: Wandarbeiten wie Malerei oder hängende Objekte, Bodenarbeiten, Installationen, Film und sonstige zeitbasierte Medien, Skulpturen und andere.
Das Kunstwerk kann innen, außen am Gebäude oder in den Außenanlagen verortet werden.

Das Ziel der künstlerischen Ausgestaltung eines Gebäudes ist eine Bereicherung mit etwas Unbestimmten, welches sich erst in der Reibung mit der Aufgabe formt. Es ist also für jede Aufgabe anders!
Damit diese individuelle Eigenart überhaupt Raum gewinnen kann gilt es, erst einmal Fragen zu stellen:

  • Was lässt der Ort überhaupt zu?
  • Was braucht das Gebäude? 
  • Was fehlt?
  • Was wäre zu viel?

Diese und viele andere Fragen werden am besten in einem Konzeptgespräch den Architektinnen und den Nutzern gestellt, von Künstlern und Kunstsachverständigen, die den Ort und seine Nutzerinnen noch nicht kennen. 
An dieses Gespräch sollten alle Beteiligte mit möglichst viel Offenheit und ohne vorgefasste Meinungen herangehen.
Die Nutzer des Gebäudes müssen erzählen, was sie dort tun und wie ihr Selbstverständnis ist, die Architektinnen sollen erzählen, wie sie zu dem Entwurf für das Gebäude kamen und die Kunstsachverständigen entwickeln aus diesen Erzählungen Anregungen und Vorschläge für die künstlerische Ausgestaltung