Schritt 4  | Auslobungsunterlagen

Die Auslobung stellt das „Leistungsverzeichnis“ dar. Sie muss die Aufgabe so umfassend und vollständig beschreiben, dass der Bewerber oder die Bearbeiterin alle Informationen zur Verfügung hat, um einen Entwurf zu entwickeln. 
In den im Text genannten Vordrucken sind die notwendigen Auslobungsunterlagen bereits so vorformuliert, dass nur noch die projektbezogenen Daten ergänzt werden müssen. Sie werden regelmäßig aktualisiert und stehen zum Download bereit.

Auslobung Bewerberverfahren
Im Bewerberverfahren dient die Aufgabenbeschreibung dazu, die potentiellen Bearbeiter und Künstlerinnen anzusprechen.
Es soll für sie eine Einschätzung möglich sein, ob diese Aufgabe für sie geeignet ist und sie sollen entscheiden können, ob sie mitmachen möchten. Außerdem bekommen sie die Anforderungen an den Teilnehmerkreis genannt. Damit ist vor allem die Definition.
Es genügt eine kurze prägnante Beschreibung der Aufgabe, der Funktion des Gebäudes und des Standortes, natürlich muss die zur Verfügung stehende Summe genannt werden und möglichst schon namentlich die Mitglieder von Auswahlgremium und Preisgericht. Auch Termine und Abgabefristen sind wichtig. 
Wenn bereits die vollständigen Auslobungsunterlagen fertig gestellt sind, können auch diese für das Bewerberverfahren als Beschreibung verwendet werden, erfahrungsgemäß wirkt aber eine zu detaillierte und umfangreiche Auslobung für diesen Verfahrensschritt eher verwirrend.

Auslobung Wettbewerbsverfahren
Für die eigentliche Bearbeitung der Aufgabe müssen die Teilnehmenden genau erfahren, wo und in welchem Kontext das Kunstwerk stehen soll und was hierbei an Randbedingungen zu beachten ist. Das bedeutet, dass neben der eigentlichen Beschreibung der Aufgabe gegebenenfalls auch statische Voraussetzungen, Brandschutzauflagen oder Ähnliches genannt werden müssen. Außerdem müssen die abzugebenden Leistungen definiert sein.

Das so genannte „RLBau Muster E 6 nebst Anlagen“ des Landes Rheinland-Pfalz bietet eine umfassende Gliederung und weitgehende Vorformulierung der Auslobung 
Es ist immer wieder Thema von Diskussionen, wie genau die Aufgabe selbst beschrieben sein soll. Manche Auslober möchten nur das Umfeld beschreiben und für den Rest auf die Kreativität der Kunstschaffenden setzen.
Erfahrungsgemäß ist es jedoch zielführend, nicht nur für die Teilnehmenden, sondern für den gesamten Prozess, wenn die Nutzerinnen und Auslober sich eingehend selbst mit der Zielbestimmung auseinandergesetzt haben.
Das Nachdenken über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse führt zu einer Identifikation und Selbstaneignung, die es auch den Nicht-Fachleuten im Preisgericht leichter macht. Abgesehen davon sind die Wettbewerbsergebnisse umso differenzierter, je differenzierter die Aufgabenstellung ist.

Der Rahmen für die Teilnehmenden soll also die Anforderungen der nutzenden Verwaltung enthalten, außerdem die Randbedingungen des Auslobers sowie die Empfehlungen der Fachberaterinnen und trotzdem noch ausreichend Handlungsoptionen für die Kunstschaffenden lassen.