Auslobung

Bechtheim | Kindertagesstätte

Die Ortsgemeinde Bechtheim plant die Errichtung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte in der Straße „Im Bongarten“.

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Hierzu wurde bereits eine Interimskita gebaut, um das Bestandsgebäude niederzulegen. Auch dies ist bereits erfolgt. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach. Das Gebäude wird über die Straße „Im Bongarten“ ebenerdig erschlossen, das darunterliegende Gartengeschoss ist zum einen über eine Treppe und zum anderen barrierefrei über eine Aufzugsanlage erreichbar. Neben den fünf Gruppenräumen verfügt das Gebäude über alle weiteren Funktionsräume, die für den Betrieb der künftigen Kita erforderlich sind. 

Nach der Vorstellung des Bauherren soll möglichst eine erlebbare Kunst am Bau geschaffen werden, welche sich vor allem im Außenbereich wiederfinden soll. Der genaue Standort soll je nach Art der Kunst im Prozess festgelegt werden, spätestens zum Kolloquium wird der Standort / die Standortmöglichkeiten mitgeteilt.

Die Umsetzung der Kunst am Bau als Kunstwerk soll den nachhaltigen Charakter des Gebäudeprinzips widerspiegeln. Mit dem Kunstwerk soll eine Identität geschaffen werden, die für den Standort der Kindertagesstätte prägend ist. Thematisch, sowie auch in der künstlerischen Formensprache werden den Teilnehmenden weitgehende Freiheiten eingeräumt. Es wird jedoch erwartet, dass die künstlerische Arbeit eigens für diesen Ort und die beschriebene Aufgabe entwickelt wird. Es sind Materialen zu verwenden, die der Nutzung von Kindern entsprechen und deren Sicherheit gewährleisten. Bei der Auswahl sowie bei der Verarbeitung der Materialien ist folgendes zu beachten:

  • Wetter- und Witterungsbeständigkeit bei Outdoorkunst
  •  Langjährige Haltbarkeit
  • Vermeidung von Verletzungsgefahren
  •  Instandhaltung ohne größeren Aufwand
  • Vandalismussicher aber erlebbar

Die Normen und gesetzliche Vorgaben sind von den Künstler/innen einzuhalten, die Hinzuziehung des TÜVs sowie der Unfallkasse werden dringend empfohlen. Sollte das Aufstellen eines Baugerüstes erforderlich werden, ist dies mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Kosten hierfür tragen die Teilnehmenden. Die Kosten für projektbezogene Fundamentierungsarbeiten erfolgen bauseits. Entsprechende Schal- und Bewährungspläne sowie Statik sind vom Teilnehmenden vorzulegen. Ein evtl. erforderlicher Bauantrag wird bauseits gestellt. Eventuelle Strom- oder Wasseranschlüsse werden bauseits bis ans Objekt gestellt. Das Kostenangebot ist getrennt nach Honorar und Herstellungskosten für das Kunstwerk inklusive aller Nebenkosten wie Transport und Montage vorzulegen. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt die Auszahlung nur bis zur Höhe der Auslobungssumme.

Die Ausloberin beabsichtigt, derjenigen Künstlerin oder demjenigen Künstler, deren/dessen Entwurf zur Ausführung vom Preisrichtergremium empfohlen wird, mit der weiteren Bearbeitung „Kunst am Bau“ zu beauftragen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Ausloberin zur Ausführung, sofern die eingegangenen Arbeiten dessen Erwartungen nicht entsprechen. Etwaige geringfügige Umänderungen des zur Ausführung bestimmten Entwurfs sind von der Künstlerin und dem Künstler ohne besondere Berechnung vorzunehmen.

Das Ministerium der Finanzen hat die Unterlagen zum Wettbewerbsverfahren nicht auf Rechtsmäßigkeit und/oder Vollständigkeit überprüft und übernimmt daher keinesfalls eine Haftung.

Ausgelobte Summe
40.000,00 € (brutto) inkl. Material und Honorar
Art des Verfahrens
Nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenem Bewerberverfahren
Termine
11.10.2024
Abgabe Bewerbungsunterlagen
26.11.2024
Kolloquium
31.01.2025
Abgabe Entwürfe
17.02.2025
Preisgericht
Auslober
Verbandsgemeinde Wonnegau
Christian Schuermann
06242 5004 301
Mail: c.scheuermann(at)vg-wonnegau.de
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