Auslobung
Osthofen | Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Zweifeldsporthalle
Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die Errichtung einer fünfzügigen Grundschule mit Zweifeldsporthalle.
Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die Errichtung einer fünfzügigen Grundschule mit Zweifeldsporthalle. Die Einrichtung befindet sich am südlichen Rand des Festplatzes in der Wonnegaustraße inmitten einer alten Stadtrandeingrünung. Sie findet sich künftig zwischen der städtischen sechsgruppigen Kita und der Dreifeldsporthalle „Wonnegauhalle“ wieder. Darüber hinaus entsteht mittelfristig in unmittelbarem Umfeld das Jugendhaus, ein Skaterpark und weitere Einrichtungen der Jugendpflege.
Es handelt sich um zwei getrennte Gebäude, welche allerdings über die Außenanlagen wieder miteinander zu einem einheitlichen Schulkomplex verbunden werden. Vorgesehen sind je Jahrgang fünf Klassensäle, ein Betreuungsraum sowie ein Differenzierungsraum. Zusätzlich erhält das Gebäude alle für den Betrieb der Einrichtung notwendigen Räumlichkeiten wie Mehrzweckraum, Mensa, Küche, Bibliothek, Verwaltungstrakt usw. Das zweigeschossige Gebäude wird durch eine große Empfangshalle erschlossen, die o.g. Räume gliedern sich daran an. Von der Empfangshalle kommt man auch in den großen, z.T. innenliegenden Schulhof. Dieser erschließt sodann die Zweifeldsporthalle. Die Gebäude erscheinen in ihrer äußeren optischen Gestalt mit einer witterungsbeständigen Metallvertäflung.
Nach der Vorstellung der Bauherren soll möglichst eine erlebbare Kunst am Bau geschaffen werden, welche sich vor allem im Außenbereich wiederfinden soll. Vorstellbar ist auch, dass es sich um eine zweigeteilte Kunst handelt. Der genaue Standort soll je nach Art der Kunst im Prozess festgelegt werden, spätestens zum Kolloquium wird der Standort / die Standortmöglichkeiten mitgeteilt.
Die Umsetzung der Kunst am Bau als Kunstwerk soll den nachhaltigen Charakter des Gebäudeprinzips widerspiegeln. Mit dem Kunstwerk soll eine Identität geschaffen werden, die für den Standort der Grundschule prägend ist. Thematisch, sowie auch in der künstlerischen Formensprache werden den Teilnehmenden weitgehende Freiheiten eingeräumt. Es wird jedoch erwartet, dass die künstlerische Arbeit eigens für diesen Ort und die beschriebene Aufgabe entwickelt wird. Es sind Materialen zu verwenden, die der Nutzung von Kindern entsprechen und deren Sicherheit gewährleisten. Bei der Auswahl sowie bei der Verarbeitung der Materialien ist folgendes zu beachten:
- Wetter- und Witterungsbeständigkeit bei Outdoorkunst
- Langjährige Haltbarkeit
- Vermeidung von Verletzungsgefahren
- Instandhaltung ohne größeren Aufwand
- Vandalismussicher aber erlebbar
Die Normen und gesetzliche Vorgaben sind von den Künstler/innen einzuhalten, die Hinzuziehung des TÜVs sowie der Unfallkasse werden dringend empfohlen. Sollte das Aufstellen eines Baugerüstes erforderlich werden, ist dies mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Kosten hierfür tragen die Teilnehmenden. Die Kosten für projektbezogene Fundamentierungsarbeiten erfolgen bauseits. Entsprechende Schal- und Bewährungspläne sowie Statik sind vom Teilnehmenden vorzulegen. Ein evtl. erforderlicher Bauantrag wird bauseits gestellt. Eventuelle Strom- oder Wasseranschlüsse werden bauseits bis ans Objekt gestellt. Das Kostenangebot ist getrennt nach Honorar und Herstellungskosten für das Kunstwerk inklusive aller Nebenkosten wie Transport und Montage vorzulegen. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt die Auszahlung nur bis zur Höhe der Auslobungssumme.
Die Ausloberin beabsichtigt, derjenigen Künstlerin oder demjenigen Künstler, deren/dessen Entwurf zur Ausführung vom Preisrichtergremium empfohlen wird, mit der weiteren Bearbeitung „Kunst am Bau“ zu beauftragen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Ausloberin zur Ausführung, sofern die eingegangenen Arbeiten dessen Erwartungen nicht entsprechen. Etwaige geringfügige Umänderungen des zur Ausführung bestimmten Entwurfs sind von der Künstlerin und dem Künstler ohne besondere Berechnung vorzunehmen.
Der ausfüllbare Bewerberbogen als Word kann beim Auslober angefragt werden.
Das Ministerium der Finanzen hat die Unterlagen zum Wettbewerbsverfahren nicht auf Rechtsmäßigkeit und/oder Vollständigkeit überprüft und übernimmt daher keinesfalls eine Haftung.
179.712,00 € (brutto) inkl. Material und Honorar
Nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenem Bewerberverfahren
Herr Scheuermann
06242 5004 301
Mail: c.scheuermann(at)vg-wonnegau.de