Technische Erläuterung

Jeder der drei Flaggenmaste besteht aus einem feuerverzinkten und messingfarben pulverbeschichteten oder lackierten Vierkantstahlprofil mit einem Durchmesser von 180 mm x 180 mm x 12,5 mm.
Die Maste haben eine Höhe von 9,44 Metern und ragen damit 0,50 Meter über den Neubau hinaus. Ihre Breite beträgt 3,36 Meter.
Die Flaggenmaste wurden über eine Unterkonstruktion aus Stahlträgern auf der Tiefgaragendecke verankert.
Der Aufbau der Unterkonstruktion erfolgte zeitlich getrennt, da die Abdichtungsebene bei der Montage der Maste durchdrungen wird und die lokalen Durchstoßpunkte, analog der Aktennotiz von Kempen Krause Ingenieure zu den statisch konstruktiven Anforderungen, nachträglich abgedichtet werden mussten.
Nach Fertigstellung der Aussenanlagen wurden die Tore durch Verschraubung auf den Traversen der Unterkonstruktion montiert. Die statisch erforderliche Höhe der Unterkonstruktion liegt mit 60 cm ab Oberkante Tiefgaragendecke an jedem Punkt unterhalb der Oberkante der Rasenfläche. Diese liegt im Mittel bei 80 cm, mindestens jedoch bei 63 cm.

Die Fahnentücher haben eine Größe von 6,00 x 2,72 Metern. Das ausgewählte Fahnentuch zeichnet sich durch höchste Reißfestigkeit und Witterungsbeständigkeit aus. Es verfügt wegen des geringen Flächengewichts über ein hervorragendes Wehverhalten. Als Überschlagsicherung wird das Fahnentuch ca. mittig zu beiden Seiten am Rahmen befestigt. Die Fahnen können - je nach Grad der Verunreinigung - einmal jährlich über eine Hissanlage mit innen verlaufendem Stahldrahtseil ausgetauscht werden. Die Mechanik ist über beidseitig im Rahmen eingelassene Revisionsöffnungen zugänglich. 

Weitere Details zum Kunstwerk finden Sie in der Kunstwerkesammlung.